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Update bsw-Richtlinie Wasseraufbereitung

25.10.2022

Planung der Wasseraufbereitung für Privatschwimmbäder

Diese Richtlinie gilt nicht für öffentlich genutzte Schwimm- und Badebecken (z. B. Hotel, Gemeinschaftsbäder in Mehrfamilienhäuser etc.), Warmsprudelbecken (privat/öffentlich) sowie Teiche und Naturschwimmbäder.

Ersteller
Diese Richtlinie wurde vom Technischen Beirat des bsw ausgearbeitet und der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

Benutzerhinweise
Die bsw-Richtlinien sind eine wichtige Erkenntnisquelle für fachgerechtes Verhalten im Normalfall. Jedoch können sie nicht alle möglichen Sonderfälle erfassen, in denen weitergehende oder einschränkende Maßnahmen geboten sein können. Dennoch bilden sie einen Maßstab für einwandfreies, technisches Verhalten. Für die Anwendung und die Umsetzung dieser Richtlinie sind qualifizierte Fachkräfte erforderlich. Die bsw-Richtlinien sind Ergebnis ehrenamtlicher technischwissenschaftlicher Gemeinschaftsarbeit.

Die bsw-Richtlinien sind „anerkannte Regeln der Technik“ und ergänzen die Europäischen Normenreihen DIN EN 16713 und DIN EN 16582. Die bsw-Richtlinien werden auch beim Deutschen Informationszentrum für technische Regeln (DITR) im DIN e. V. in Berlin hinterlegt.

Download der Richtlinie zur Planung von Privatschwimmbädern (.pdf)

Autor: bsw - Bundesverband Schwimmbad & Wellness e.V.Bundesverband Schwimmbad & Wellness e.V.

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